MINIJOBS MÜSSEN ERHALTEN BLEIBEN - GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG HAT IHRE BERECHTIGUNG!

Die geplante Abschaffung der Minijobs in ihrer bisherigen Form bereitet dem Friseurhandwerk große Sorgen. Gerade unsere Branche ist auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen, um Auftragsspitzen, unterschiedliche Kundenfrequenzen und individuelle Arbeitszeitwünsche miteinander in Einklang zu bringen. Minijobs ermöglichen es vielen Friseurbetrieben, ihren Personalbedarf den Bedürfnissen entsprechend zu decken. Gleichzeitig finden Menschen (vor allem Frauen im Friseurhandwerk) mit einem begrenzten Stundenkontingent einen unkomplizierten Einstieg in den Arbeitsmarkt bzw. einen Hinzuverdienst.

Fällt dieses bewährte Modell weg, drohen insbesondere kleinen und mittelständischen Friseurbetrieben erhebliche personelle und wirtschaftliche Belastungen. Zudem besteht die Gefahr, dass flexible Beschäftigungsmöglichkeiten verloren gehen, obwohl sie für viele Menschen ein wichtiger Baustein ihrer persönlichen Lebens- und Verdienstplanung sind.

Das Friseurhandwerk appelliert daher an die Bundesregierung, die besonderen Strukturen des Dienstleistungshandwerks bei den geplanten Reformen zu berücksichtigen. Ziel muss es sein, wirtschafts- und sozialpolitische Verbesserungen zu erreichen, ohne die funktionierende und für Betriebe wie Beschäftigte gleichermaßen wichtige „geringfügige Beschäftigung" zu gefährden.

Fachverband Friseur und Kosmetik
Baden-Württemberg