Der eigene Friseursalon – was ist bei der Planung zu beachten?

Für viele Menschen ist die Selbstständigkeit ein Traum und besonders der Beautybereich ist äußerst reizvoll. Gründer müssen in diesem Berufssegment ein hohes kreatives Talent vorweisen, welches mit einem guten Gespür für den jeweiligen Kunden einhergeht. Kunden, die einen Friseursalon besuchen, erwarten eine professionelle Beratung und Umsetzung. Eine Frisur ist ein wichtiges Kriterium, wenn es dem Kunden um die eigene Schönheit geht und somit ist ein Friseur ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um das Allgemeinwohl des Kunden geht. Beautybegeisterte, die einen eigenen Friseursalon eröffnen, müssen Informationen einholen und Tipps beachten, damit die Saloneröffnung einen Erfolg darstellt.

Max Vakhbovych, Canva.com

Welche Fragen stellt sich ein Gründer?

Selbständige setzten sich mit den Voraussetzungen auseinander, die eine Unternehmensgründung mit sich bringt. Gründer eines Friseursalons informieren sich, ob ein Meisterbrief benötigt wird und welche Richtlinien und rechtliche Vorgaben relevant sind. Firmengründer beraten sich mit ihrem Steuerberater über die passenden Rechtsformen und informieren über deren Vor- und Nachteile. Im Vorfeld ist mit einem Bankberater zu sprechen, der Informationen bezüglich eventueller Kredite oder Vorschüssen erteilt. Sind diese Fragen geklärt, ist eine Budgetplanung durchzuführen, um die Kosten der Gründung einzuschätzen.

Der Meisterbrief

Eine Frage, die sich ein Existenzgründer im Beautybereich stellt, ist, ob ein Befähigungsnachweis zwingend erforderlich ist. Besitzer eines Friseursalons müssen einen Meisterbrief vorweisen, obwohl es auch wenige Ausnahmen gibt. Der Friseurberuf stellt ein zu erlernendes Handwerk dar und der Besitz eines Meisterbriefes ist in der Regel erforderlich. Es gibt Ausnahmen, wenn der Unternehmensgründer genug Erfahrung vorweist und von der zuständigen Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung erhält. Praktiziert der Friseur ein spezielles Frisuren-Konzept, so ist die Erteilung einer Ausnahmebewilligung möglich.

Menschen mit Erfahrung – die Ausübungsberechtigung

Strebt ein Unternehmer im Bereich des Friseurhandwerks eine Ausübungsberechtigung an, so ist die Gesellenprüfung von dem Gründer im Friseurhandwerk bestanden. Der Existenzgründer hat mindestens sechs Jahre als Friseur gearbeitet – der Gründer hat vier von den sechs Jahren in einer leitenden Stellung absolviert. Der Friseur erbringt Erfahrungsnachweise, welche Arbeitszeugnisse und eine Beschreibung der Stelle beinhaltet. Weiterhin ist nachzuweisen, dass betriebswirtschaftliche, rechtliche, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorhanden sind. Gründer besuchen bei der Handwerkskammer einen Lehrgang, der die Erlaubnis einer Saloneröffnung beinhaltet. Für einen Lehrgang bezahlt der angehende Unternehmer etwa 1.000 Euro.

Spezielle Friseurtätigkeit – die Ausnahmebewilligung

Möchte der Friseur in seinem Salon nur einfache Tätigkeiten anbieten, so wird bei der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung eingeholt. Die Kammer erteilt eine Ausnahmebewilligung, wenn „nicht wesentliche Friseurtätigkeiten“ ausgeführt werden – diese Formulierung ist sehr schwammig gehalten und bietet viel Raum für eine eigene Auslegung. Der Friseur zeigt der Handwerkskammer seine Businessidee auf und sucht das Gespräch mit einem Verantwortlichen. In der Praxis werden Ausnahmebewilligungen erteilt, wenn der Fokus auf dem Bereich der Kosmetik liegt und nur Zusätze wie Extensions, Flechtfrisuren oder einfache Haarschnitte Bestandteil der Arbeit sind. Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für reisende Friseure, die keinen Meistertitel vorlegen können. Ein mobiler Friseur meldet ein Reisegewerbe an und kontaktiert die Kammer bezüglich der Bewilligung.

Vitalität und Energie

Für einen Existenzgründer stellt der Aufbau und die spätere Leitung eines eigenen Salons ein kräftezehrendes Projekt dar. Kenner, die den Körper gezielt stärken, ernähren sich gesund und ergänzen die Ernährung mit der Zufuhr von Omega-3-Fettsäuren. Diese gezielte Nahrungsergänzung ist nicht nur bei Sportlern, Ausdauersportlern oder Bodybuildern sehr beliebt, sondern wirkt sich auch auf die Performance eines Existenzgründers aus. Die Omega-3-Fettsäuren bieten positive Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem an und fördern das Gehirn. Omega 3-Produkte, welche diese positiven Effekte hervorrufen, werden in deutscher Produktion hergestellt und unterliegen höchsten Qualitätsstandards. Käufer schwören auf die Kapseln aus Fischölkonzentrat oder nutzen die vegane Variante, welche Algenöl beinhaltet. Nicht nur Sportler setzten auf Omega-3-Fettsäuren, sondern auch im Arbeitsleben überzeugen die positiven Effekte. Die Omega-3-Fettsäuren werden nicht vom Körper selbstständig hergestellt, sondern sind über die Nahrung aufzunehmen. Die wichtigsten Fettsäuren sind Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure, die in Fischen vorzufinden sind. Der Tagesbedarf der Omega-3-Versorgung lässt sich nicht durch den Verzehr von Fisch sättigen – ein Mensch müsste jede Woche zwei Kilogramm Lachs essen, um den Tagesbedarf zu decken. Die Omega-3-Versorgung ist in Deutschland sehr niedrig und Sportler und Personen, welche viel erreichen wollen, greifen zu Omega-3 Kapseln. Die Zellen im menschlichen Auge besitzen einen hohen Anteil an Omega-3-Fettsäuren. Eine Einnahme von Omega-3 Kapseln wirkt sich positiv auf die Sehkraft aus und die normale Sehkraft wird gestärkt. Die Kapseln bieten eine hohe Verträglichkeit und weisen eine hohe Bioverträglichkeit vor. Sportler achten darauf, dass die Kapseln in kontrollierter Qualität hergestellt werden und Biologen, Ärzte und Apotheker und Ernährungsberater die Produktion und die Entwicklung überwachen.

Welche Rechtsform ist zu wählen?

Gründer besprechen die Wahl der Rechtsform mit ihrem Steuerberater. Alleinige Besitzer des Salons gründen das Unternehmen als Einzelfirma, da diese Unternehmensform sehr einfach darzustellen ist. Steuerberater weisen darauf hin, dass der Gründer eines Einzelunternehmens mit seinem Privatvermögen haftet, falls die Firma in eine Insolvenz gerät. Mehrere Partner tendieren zu einer GbR. Diese entsteht bei einer Gründung automatisch, wenn keine anderslautenden Verträge abgeschlossen sind. Partner sichern sich über vertragliche Vereinbarungen ab, da bei einer Insolvenz die private Haftung greift. Gründer, die nicht mit ihrem Privatvermögen haften möchten, wählen die Rechtsform der GmbH. Es fallen bei der Firmengründung Notarkosten an und ein Stammkapital von 25.000 Euro wird hinterlegt. Besitzer eines Friseursalons gründen selten eine GmbH, da sich diese Rechtsform erst bei Umsätzen von etwa 100.000 Euro rechnet. Steuerberater weisen auf die Mini-GmbH hin. Diese wird mit einem Euro Stammkapital gegründet und ein Viertel des Gewinnes verbleibt in der Gesellschaft. Das Unternehmen wird in eine GmbH umgewandelt, wenn die Mini-GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro erwirtschaftet hat.

Die Anmeldung des Unternehmens

Der Besitzer des Friseursalons trägt bei der zuständigen Handwerkskammer sein Unternehmen in die Handwerksrolle ein – erst dann wird der Salon bei einem Gewerbeamt angemeldet. Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung zuständige Behörden, Finanzämter, Berufsgenossenschaften, das Amtsgericht und die Gewerbeaufsicht über die Existenzgründung. Gründer, die als Rechtsform die GbR ausgewählt haben, entscheiden, ob das Unternehmen in ein Handelsregister eingetragen werden soll. Salonbesitzer tragen sich zwingend in das Handelsregister ein, wenn als Rechtsform eine Mini-GmbH oder eine GmbH gegründet ist. Besitzer einer GmbH verpflichten sich zur doppelten Buchführung und sind zur Abgabe einer Bilanz verpflichtet – auch eine Inventur wird jährlich durchgeführt.

Der Friseursalon ist bei dem zuständigen Finanzamt angemeldet und erhält eine Umsatzsteuernummer. Kleinunternehmer erwirtschaften im ersten Jahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro und sind von der Umsatzsteuer befreit. Gründer weisen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus und führen keine Steuer an das Finanzamt ab. Gründer sehen den Nachteil, dass bei einem Warenerwerb kein Vorsteuerabzug möglich und keine Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zu erwarten ist.

Finanzielle Förderung

Gründer nutzen Fördermaßnahmen, um der Karriere Schwung zu verleihen. Friseure beantragen das Meister-BAföG, um die Prüfung als Friseurmeister abzulegen. Die Beantragung der Förderung ist möglich, wenn eine Friseurlehre abgeschlossen ist, aber kein Abschuss an einer Hochschule vorliegt. Stellt der Gründer innerhalb von drei Jahren Auszubildende ein, so wird ein Teil des Darlehens erlassen. Friseurmeister hoffen auf eine Meistergründungsprämie, die einige Bundesländer anbieten - der Friseurmeister besitzt als Voraussetzung einen Meisterbrief, der Salon ist die erste Selbstständigkeit, es werden Personen beschäftigt und mindestens 15.000 Euro wurden in den Salon investiert. Gründer, die vor der Unternehmensgründung arbeitslos waren, beantragen einen Gründerzuschuss. Unternehmer untermauern eine Zuschussberechtigung mit einem Businessplan, der eine exakte Zukunftsplanung aufzeigt. Existenzgründer nehmen keine Kredite bei unseriösen Geldgebern auf, sondern wenden sich an die Hausbank. Eine Hausbank kontaktiert die KfW-Bank, die ein KfW-Startgeld in Höhe von 125.000 Euro anbietet. Grundlage für eine Freigabe der Gelder ist ein überzeugender Businessplan.

Der eigene Businessplan

Salonbesitzer erstellen zu Beginn der Karriere einen Businessplan, um einen Kredit zu beantragen. Banken vergeben keine Kredite an Existenzgründer, wenn dieses Dokument nicht vorliegt. Gründer bereiten einen Finanzplan vor, um sich selber einen Überblick zu verschaffen und die Gründung zu festigen. Der Businessplan begleitet den Unternehmer die ersten Jahre und zeigt Meilensteine und Risiken auf. Unternehmer erkennen in einem Businessplan den notwenigen Umsatz, den das Geschäft einspielen muss. Die ersten Jahre plant der Gründer als Verlustgeschäft ein, da der Salon noch nicht etabliert ist und sich der Umsatz erst nach einiger Zeit einpendelt. Salonbesitzer überbrücken diese umsatzarme Zeit mit einer Finanzierung, die zum Großteil auf Eigenkapital beruht. Ein weiterer Teil der Gelder erhält der Gründer aus Krediten und anderen externen Geldern. Mit einem Businessplan belegt der Unternehmer, dass die Firma in drei Jahren in der Gewinnzone ist. Mit einem Businessplan erstellt der Inhaber ein Konzept, dass nicht nur auf Zahlen basiert, sondern auch Alleinstellungsmerkmale aufzeigt. Der Existenzgründer kalkuliert Preise und vergleicht diese mit der Konkurrenz. Der Businessplan definiert die Zielgruppe, die Marketing-Maßnahmen und zeigt eine klare Abgrenzung zu den Mitbewerbern auf. Der Unternehmer erstellt einen Businessplan, der als Orientierung dient und Geldgeber von der Geschäftsidee überzeugt.

Kein Umsatz ohne Kunden

Stammkunden und Neukunden sichern die Umsätze des Friseursalons ab. Der Unternehmer etabliert in den ersten Jahren einen stabilen Stammkundenkreis, der fortwährende Umsätze garantiert. Gründer investieren in der Anfangszeit in Marketingaktionen, um Neukunden zu akquirieren. Der Friseur investiert viel Eigenmotivation, um aus einem Neukunden einen Stammkunden zu generieren. Stammkunden sorgen für planbare Umsätze, welche die finanzielle Grundlage des Unternehmens abbilden. Zufriedene Stammkunden empfehlen den Salon an Freunde, Arbeitskollegen oder die Familie weiter und es entsteht ein planbares Folgegeschäft. Neukunden gewinnt der Inhaber eines Salons mit Online-Werbung, Printmaßnahmen und Schaufensterwerbung. Gründer laden die Nachbarschaft zu einem kleinen Eröffnungsfest ein, um die Sichtbarkeit des Salons in der Umgebung zu erhöhen. Unternehmer bieten Neukunden Rabattkarten und Gutscheine an, um diese an das Geschäft zu binden und Stammkunden zu gewinnen. Der Gründer honoriert Empfehlungen mit kleinen Präsenten oder Rabatten, die zu einer weiteren Kundenbindung führen. An Geburtstagen oder zu Feiertagen schreibt der Friseur seine Kunden an und sendet den Kunden einen netten Gruß.

Einen bestehenden Salon übernehmen

Gründer nutzen die Chance und übernehmen einen bestehenden Friseursalon. Die Voraussetzung für eine Übernahme ist ein vorliegender Beschäftigungsnachweis oder eine Ausübungsberechtigung. Ein Friseur erkennt viele Vorteile, die eine Geschäftsübernahme anbietet – ausgestattete Räumlichkeiten sind vorhanden, Stammkunden werden übernommen und ein etabliertes Personal ist vorhanden. Besonders die Übernahme von Angestellten ist wichtig, da ausgebildetes Fachpersonal Mangelware ist. Gründer überzeugen das bestehende Personal im Salon zu verbleiben, da zwischen den Mitarbeitern und den Stammkunden eine gewisse Vertrautheit besteht. Die Übernahme eines bestehenden Salons bietet den Vorteil, dass das Unternehmen nicht bei Null startet und eine vorhandene Infrastruktur nutzbar ist. Gründer, die ein zu erwerbendes Geschäft suchen, informieren sich auf Unternehmerbörsen im Internet. Unternehmer finden innerhalb dieser Angebote Kaufangebote oder stellen ein Kaufangebot ein.

Welche Kosten fallen bei einer Neueröffnung an?

Angehende Unternehmer beschäftigen sich im Vorfeld mit dieser Fragestellung und kalkulieren die anfallenden Kosten in ihrem Businessplan. Eine allgemeingültige Prognose der Kosten ist nicht möglich, da jedes Geschäft individuell kalkuliert wird. Die Übernahme eines bestehenden Salons verursacht zu Beginn hohe Anschaffungskosten, aber die weiteren Kosten sind niedrig, da der Friseur auf eine bestehende Infrastruktur zurückgreift. Der Aufbau eines neuen Friseursalons verursacht höhere Kosten. Die Ausstattung wird neu angeschafft, Marketingmaßnahmen werden bezahlt und Personal wird akquiriert. Der Existenzgründer kalkuliert die Mietkosten, die Personalkosten, die Abgaben an die Sozialversicherungen und Finanzämter. Unternehmer planen die eigenen soziale Absicherung und kalkulieren mit der eigenen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese anfallenden Kosten trägt der Unternehmer in den Businessplan ein.

Die Partnerlandschaft

Ein guter Salon bietet den Kunden auch exklusive Haarpflegeprodukte an. Kunden erwerben diese Angebote im Salon. Unternehmer suchen den Kontakt zu den Herstellern und handeln mit deren Außendienstmitarbeitern gute Preise aus. Die Pflegeprodukte verkauft der Friseur mit einer angemessenen Marke und verschafft sich durch den Verkauf ein weiteres finanzielles Standbein. Unternehmer erwerben größere Mengen dieser Produkte, um von den Herstellern gewisse Rabatte zu erhalten. Die Rabatte steigern die Marge. Einige Hersteller bieten nach einem vereinbarten Abverkauf weitere finanzielle Anreize an. Besitzer eines Salons fordern von den Herstellern Produktproben an, die an die Kunden weitergegeben werden. Der Friseur verwendet bei seiner täglichen Arbeit die Produkte der Hersteller, um diese im Nachgang an den Kunden zu verkaufen. Ein Friseur verwendet nur Pflegeprodukte, die ohne ein schlechtes Gewissen dem Kunden angeboten werden können. Kunden reagieren irritiert, wenn der Friseur ein Produkt anbietet, welches nicht den versprochenen Effekt hervorruft. Der Friseur überzeugt den Kunden von dem angebotenen Produkt und generiert weitere Umsätze.

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