Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks zur Zukunft der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs)
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und seine Mitglieder verfolgen die
aktuelle politische Debatte über die Zukunft der geringfügigen Beschäftigung mit großer
Aufmerksamkeit. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Alterssicherungskommission ,
den steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus geringfügiger
Beschäftigungsverhältnisse weitgehend abzuschaffen, halten wir es für erforderlich, die
Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für das Friseurhandwerk sowie die möglichen
Auswir kungen einer entsprechenden Reform darzustellen und zu bewerten.

Wir erkennen ausdrücklich an, dass die bestehenden Regelungen zu Minijobs sozialpolitische
Herausforderungen mit sich bringen können. Insbesondere bei einer dauerhaften
ausschließlichen Ausübung geringfügiger Beschäftigungen können unzureichende
Rentenanwa rtschaften entstehen und dadurch das Risiko von Altersarmut – insbesondere
bei Frauen – erhöhen. Ebenso ist das Bestreben nachvollziehbar,
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken, die soziale Absicherung der
Beschäftigten langfristig zu verb essern und damit zugleich den strukturellen
Herausforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung infolge des demografischen
Wandels entgegenzuwirken.
Aus Sicht des Friseurhandwerks greift die derzeitige Diskussion jedoch zu kurz . Sie
berücksichtigt die tatsächlichen Strukturen personalintensiver Dienstleistungsbranchen
sowie die Funktion geringfügiger Beschäftigung im betrieblichen Alltag nur unzureichend. Da
Personalkosten den mit Abstand größten Kostenblock eines Friseurbetriebs darstellen,
treffen Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen auf eine Branche, die zugleich durch
kleine und mittelständische Betriebsstrukturen, geringe wirtschaftliche Spielräume sowie
einen anhaltenden Fachkräftemangel geprägt ist.

Rund jede fünfte der insgesamt etwa 235.000 im Friseurhandwerk beschäftigten Personen
ist geringfügig beschäftigt. Diese Beschäftigungsform stellt dabei keinen Ersatz für
reguläre Beschäftigung dar, sondern ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer flexibl en und
wirtschaftlich tragfähigen Personalplanung. Sie ermöglicht es den Betrieben insbesondere,
flexibel auf die im Wochenverlauf schwankende Kund :innennachfrage sowie saisonale
Auslastungsschwankungen zu reagieren, betriebliche Spitzen personell aufzufangen und
Krankheits - sowie Urlaubsvertretungen sicherzustellen. Gleichzeitig werden Minijobs
überwiegend als Nebenerwerbstätigkeit ausgeübt und bieten insbesondere Eltern während
der Familienphase, Rentnerinnen und Rentnern sowie Wiedereinsteiger :innen nach einer
Elternzeit oder längeren Erwerbsunterbrechung die Möglichkeit, den Bezug zum
Friseurhandwerk aufrechtzuerhalten, ihre beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen weiter
einzubringen sowie den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren.
Eine Abschaffung des Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung hätte daher
weitreichende Folgen für das Friseurhandwerk . Neben potenziell steigenden Personalkosten
würden viele Betriebe vor weiteren wirtschaftlichen und organisatorischen
Herausforderungen stehen, insbesondere aufgrund einer erheblich eingeschränkten
Flexibilität bei der Personalplanung. Gleichzeitig ist dav on auszugehen, dass zahlreiche
geringfügig Beschäftigte aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht in der Lage
wären, ihre Arbeitszeit in dem hierfür erforderlichen Umfang auszuweiten, um den Wechsel
in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigu ng wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.
Infolgedessen würden dem Friseurhandwerk zahlreiche qualifizierte Fachkräfte verloren
gehen, wodurch sich der bereits bestehende Fachkräftemangel weiter verschärfen würde.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich die bereits heute bestehende Problematik der
Schwarzarbeit weiter verschärft. Verlieren legale Beschäftigungsformen an Attraktivität
oder Wirtschaftlichkeit und steigen infolge der Abschaffung die Kosten für
Fri seurdienstleistungen, erhöht sich das Risiko, dass Dienstleistungen verstärkt außerhalb
des regulären Wirtschaftskreislaufs nachgefragt und erbracht werden. Dies würde
rechtskonform arbeitende Betriebe zusätzlich benachteiligen, den ohnehin bestehenden
Wettbewerbsdruck durch Schwarzarbeit weiter verschärfen und den Zielen der Reform
letztlich entgegenwirken.
Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns ausdrücklich für den Erhalt der geringfügigen
Beschäftigung aus. Dabei verkennen wir nicht, dass Verbesserungen im Bereich der sozialen
Absicherung sinnvoll und erforderlich sein können. Reformen sollten jedoch darau f abzielen,
bestehende Fehlanreize zu beseitigen und den Übergang in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung attraktiver zu gestalten, anstatt ein bewährtes Beschäftigungsmodell
abzuschaffen. Denkbar wären insbesondere Maßnahmen zum weiteren Abbau arbe its - und
sozialversicherungsrechtlicher Bürokratie, Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sowie eine Weiterentwicklung des Übergangsbereichs zwischen
geringfügiger und regulärer Beschäftigung. Ebenso sollte geprüft werden, wie freiwill ige
Arbeitszeitausweitungen bestehender Beschäftigungsverhältnisse stärker gefördert
werden können.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen , dass auch eine Beibehaltung der geringfügigen
Beschäftigung bei gleichzeitiger Erhöhung der Lohnnebenkosten oder einer stärkeren
finanziellen Beteiligung der Beschäftigten mit erheblichen negativen Auswirkungen
verbunden wäre. Höhere Belastungen der Arbeitgeber :innen könnten das
Beschäftigungsmodell für viele Friseurbetriebe wirtschaftlich nur noch schwer tragfähig
machen. Ebenso würde eine finanzielle Mehrbelastung der geringfügig Beschäftigten die
Attraktivität und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieser Beschäftigungsform erheblich
mindern. In der Folge wäre zu erwarten, dass sie zwar formal bestehen bliebe, jedoch
erheblich an praktischer Bedeutung verlieren würde. Eine solche Entwicklung käme einer
faktischen Abschaffung dieses Beschäftigungsmodells gleich.
Zusammenfassend unterstützt das Friseurhandwerk das Ziel, die soziale Absicherung der
Beschäftigten zu stärken und die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme langfristig
tragfähig auszugestalten. Die Abschaffung oder eine faktische Entwertung der
geringfügigen Beschäftigung stellt hierfür jedoch keinen geeigneten Ansatz dar. Vielmehr
bedarf es ausgewogener Reformen, die den Übergang in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung fördern, ohne die bewährte Funktion der geringfügigen Beschäftigung für
Beschäftigte und Betriebe zu gefährden. Nur so können sozialpolitische Ziele mit den
wirtschaftlichen Realitäten des Friseurhandwerks in Einklang gebracht werden.
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