Finanzielle Absicherung für selbstständige Friseure

Eine misslungene Frisur, kaputte Geräte, Streitigkeiten mit Lieferanten, persönliche gesundheitliche Probleme – solche und weitere Situationen können einen Friseurbetrieb teuer zu stehen kommen. Wer einen eigenen Friseurladen führt, sollte sich daher sowohl betrieblich als auch privat gegen Schadensfälle absichern.

Haarschnitt im Friseursalon © homonstock

Darum sollten sich selbstständige Friseure gut absichern

Wer sich als selbstständiger Friseur Gedanken macht, wie er sich und seinen Salon bestmöglich absichern kann, sollte sich zunächst verschiedene Situationen vergegenwärtigen, die zu großen finanziellen Problemen führen können. Zu den entsprechenden Kategorien gehören allen voran:

  • Haftungsfälle,
  • Auseinandersetzungen unterschiedlicher Art,
  • Schäden im Salon
  • sowie gesundheitliche Fragen.

Haftungsfälle, Auseinandersetzungen und Schäden im Salon

Haftungsfälle können aus diversen Gründen entstehen. Zum einen gilt das gegenüber Kunden, wenn beim Scheiden oder Färben der Haare ein Fehler passiert oder sogar eine Verletzung entsteht.

Zusätzlich können die Mitarbeiter der Grund für Haftung sein – zum Beispiel dann, wenn sich der Angestellte verletzt und im Nachhinein ersichtlich wird, dass der Betreiber des Salons für diesen Zwischenfall eine gewisse Mitverantwortung trägt. Hinzu kommt das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen. Möglich ist das unter anderem mit:

  • Mitarbeitern,
  • Kunden,
  • Zulieferern,
  • Einrichtern,
  • dem Vermieter
  • oder anderen Partnern.

Je nachdem, worum es dabei konkret geht, kann ein solcher Streit vor Gericht eine beträchtliche Summe kosten. Das gilt in besonderem Maße, wenn die Auseinandersetzung verloren wird.

Aus den verschiedensten Gründen kann es zu Schäden im Salon oder an den Geräten kommen. In diesem Fall kann die Reparatur oder Neuanschaffung hohe Ausgaben nach sich ziehen, die nicht jeder Betrieb von heute auf morgen problemlos tragen kann. Auslöser für Schäden können neben weiteren Gründen ein Brand oder ein menschliches Fehlverhalten (wie das Umstoßen oder Fallenlassen eines teuren Gerätes) sein.

Das Thema Gesundheit

Hinzu kommen gesundheitliche Risiken, die die Tätigkeit mit sich bringt. Das gilt für die Angestellten gleichermaßen für den selbstständigen Friseur, der tagtäglich in seinem Handwerk arbeitet.

Vor allem die Haltung bei der Tätigkeit kann über einen längeren Zeitraum diverse körperliche Schäden und Probleme verursachen. So werden hierdurch der Rücken, die Handgelenke sowie die Schultern stark belastet.

Darüber hinaus können dem selbstständigen Friseur bei der Arbeit Unfälle passieren. In einem unbedachten Moment kann er sich an einem Gerät verletzen oder womöglich stürzen. Gerade im hektischen Alltag eines Friseursalons ist die Gefahr solcher Zwischenfälle sicherlich oftmals gegeben.

Absicherung für Schadensfälle im Betrieb

Dementsprechend ist es sinnvoll und notwendig, für die unterschiedlichen Situationen mit Absicherungen vorzusorgen. Dabei spielen private und berufliche Versicherungen eine wichtige Rolle. Zu Letzteren gehören:

  • die Betriebshaftpflichtversicherung
  • die Betriebsrechtsschutzversicherung
  • die Elektronikversicherung
  • sowie die Geschäftsinhaltsversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den Gewerbeversicherungen. Sie deckt Schäden ab, die der Selbstständige oder seine Mitarbeiter verursachen. Letzteres ist wichtig, damit kein Schaden, der im Friseursalon entsteht und zu einem Haftungsfall führt, große finanzielle Probleme nach sich zieht – unabhängig davon, wer Schuld daran trägt.

Dabei gibt es drei Arten von Schäden, die hier eine Relevanz haben: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Zu Ersteren zählen allen voran Verletzungen, die sich Dritte durch einen Fehler, der im Betrieb passiert, zuziehen. Im Friseurhandwerk kann das passieren, wenn der Kunde durch eine Schere verletzt wird.

Sachschäden sind in einem Friseursalon ebenfalls schnell geschehen. So könnte ein Mitarbeiter einem Kunden die Tasche abnehmen, um sie aufzuhängen – und sie dabei fallen lassen. Alternativ kann Haarfarbe auf die Kleidung eines Kunden gelangen, wodurch das Stück gereinigt werden muss oder je nach Stoff gar nicht mehr nutzbar ist.

Der Vermögensfolgeschaden wiederum beschreibt potenzielle finanzielle Konsequenzen, die einem Betroffenen durch einen Sach- oder Personenschaden entstehen. Im Falle eines Friseursalons könnte das die Reinigung eines Kleidungsstücks oder den vorübergehenden beruflichen Ausfall eines Selbstständigen aufgrund einer Verletzung, die beim Schneiden der Haare entstanden ist, betreffen.

Selbstständige Friseure sollten also in jedem Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Zwar ist sie für diese Berufsgruppe nicht verpflichtend, dennoch kann sie im Fall der Fälle große Probleme abwenden.

Übrigens gibt es einige andere Sparten, in denen Selbstständige eine solche Versicherung abschließen müssen. Dazu gehören neben weiteren Schausteller, Betreiber von Schießstätten sowie Prüfingenieure.

Betriebsrechtsschutzversicherung


Unzufriedene Kunden © JackF

Des Weiteren ist eine Betriebsrechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie wird alternativ Gewerberechtsschutzversicherung, Firmenrechtsschutzversicherung oder Unternehmensrechtsschutzversicherung genannt.

Diese Art der Absicherung übernimmt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Kosten, die für den Selbstständigen entstehen. Dazu gehören neben den Prozesskosten die Ausgaben für Anwälte.

In vielen Fällen sind außerdem die Ausgaben für Gutachter enthalten, sofern eine solche Expertise für eine gerichtliche Entscheidung benötigt wird. Die rechtlichen Auseinandersetzungen können aufgrund von Konflikten mit Kunden zustande kommen, die aufgrund eines Fehlers äußerst unzufrieden sind.

Zusätzlich kann die Firmenrechtsschutzversicherung je nach Vertrag in weiteren unterschiedlichen Situationen greifen, da sie oftmals in einzeln wählbaren Modulen aufgebaut ist. Dazu gehören:

Der Schutz im Bereich des Arbeitsrechts ist vor allem relevant, falls es zu juristischen Auseinandersetzungen mit (ehemaligen) Mitarbeitern kommt. Dabei kann es um die Auflösung eines Vertrages oder ausstehende Gehälter gehen.

Der Immobilienrechtsschutz wiederum ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn mit dem Vermieter eine Unstimmigkeit über den Vertrag oder Details wie eine Nebenkostenabrechnung entsteht.

Ein selbstständiger Friseur kann also überlegen, welche dieser Bereiche für ihn im Alltag realistisch eine Rolle spielen und dann dementsprechend eine Versicherung zusammenstellen, die optimal auf ihn zugeschnitten ist.

Elektronikversicherung

Nicht minder bedeutsam ist eine Elektronikversicherung. Jeder selbstständige Friseur weiß, wie teuer die Geräte in seinem Salon in der Anschaffung sind. Zur genutzten Elektronik gehören unter anderem Trockenhauben und ähnliches Equipment für die alltägliche Arbeit.

Zusätzlich sind die meisten Salons in der heutigen Zeit mit PCs ausgestattet, über die viele geschäftliche Vorgänge wie zum Beispiel E-Mails oder das Bearbeiten der Webseite abgewickelt werden.

Entstehen hier Schäden durch Unfälle oder einen Bedienfehler, können diese Umstände Kosten zur Folge haben, durch die ein großes finanzielles Loch in der Kasse des Salons entsteht. Gleiches gilt vor dem Hintergrund von möglichen Elementarschäden. Im schlimmsten Fall muss der Betrieb eine Zeit lang ruhen oder kann nur eingeschränkt arbeiten, wenn die notwendigen finanziellen Mittel nicht umgehend aufgebracht werden.

In solch einer Situation greift die Elektronikversicherung. Sie bezahlt eine Reparatur oder ersetzt, wenn nötig, das gesamte Gerät. Des Weiteren trägt sie womöglich die Kosten für das Leihen von Übergangs-Equipment. Aus diesen Gründen können sich die Aufwendungen für eine solche Absicherung im Fall der Fälle spürbar lohnen.

Geschäftsinhaltsversicherung


Einbruch in den Salon © js-photo

Eine Geschäftsinhaltsversicherung wiederum ist deutlich weitreichender. Sie zahlt bei Schäden nicht nur für die Elektronik, sondern für das gesamte Equipment in einem Salon. Dazu gehören:

  • Möbel,
  • Stühle,
  • Büroequipment,
  • Scheren,
  • sowie ein Reklameschild, das an der Außenseite des Gebäudes angebracht ist.

Bei diesem Modell der Absicherung handelt es sich um eine sogenannte Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass alle Gegenstände im Schadensfall auf Basis ihres Neuwertes ersetzt werden.

Dabei sind ganz verschiedene Fälle eines Schadens abgedeckt. Hierzu zählen neben dem Diebstahl bzw. Einbruch in den Salon Feuer, Leitungswasser, sowie Elementarschäden. Zu Letzteren gehören allen voran Starkregen und Überschwemmungen, Hagel, Sturm, Erdbeben und Schneedruck.

Gerade das Risiko von Hochwasser ist in einigen Gebieten durch den Klimawandel deutlich höher geworden, da die Veränderungen umfangreichere und massivere Starkregenfälle mit sich bringen.

Deutlich wird das an einigen Beispielen für Hochwasserkatastrophen der letzten Jahrzehnte. Dementsprechend ist je nach Umgebung des Salons eine solche Versicherung dringend notwendig. Aber auch ohne diese Gefahr wird sie von Experten grundsätzlich angeraten. 

Private finanzielle Vorsorge

Neben diesen Versicherungen für den Betrieb gibt es eine ganze Reihe von privaten Absicherungen, die selbstständige Friseure abschließen sollten. Dazu gehören die Kranken- und Pflegeversicherung, die private Unfallversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Erstere ist verpflichtend, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen wiederum können auf freiwilliger Basis genutzt werden. Gemeinsam haben diese Absicherungen, dass sie den Selbstständigen im privaten Bereich davor bewahren, durch unvorhersehbare Ereignisse hohe Kosten tragen zu müssen, die in einigen Fällen den wirtschaftlichen Ruin bedeuten könnten.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung


Gesundheitsvorsorge © Nina/peopleimages.com

Bei der Wahl der Krankenversicherung haben Selbstständige unter gewissen Voraussetzungen zwei grundsätzliche Optionen. So können sie sich zwischen der privaten und der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

Letzteres ist allerdings nur dann möglich, wenn zuletzt keine private Versicherung bestanden hat. Gleichzeitig muss die Person in den letzten zwölf Monaten ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein.

Wenn sich der Selbstständige einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, ist zumindest für den Zeitraum der Selbstständigkeit eine Rückkehr zur GKV nicht mehr möglich. Aus diesem und weiteren Gründen will die Auswahl gut überlegt sein.

Grundsätzlich kann die private Krankenversicherung einige Vorteile mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn in einem jungen Alter eingetreten wird – dadurch lassen sich die Prämien, die gezahlt werden müssen, reduzieren.

Des Weiteren können die Leistungen individualisiert werden, was einen in hohem Maße passenden Schutz zur Folge hat. Weitere Vorteile sind:

  • Die Versicherten müssen keinerlei Zuzahlungen zu Medikamenten leisten.
  • Oftmals haben sie kürzere Wartezeiten und bekommen schneller Termine bei einem Arzt.
  • Private Krankenversicherungen ermöglichen ihren Kunden einen frühen Zugang zu neuen und daher womöglich besonders erfolgversprechenden Behandlungsmethoden.

Private Unfallversicherung

Unfälle können in den unterschiedlichsten Situationen des Lebens passieren – sei es auf der Arbeit, beim Joggen oder beim Putzen des Hauses. In einigen Fällen können schon kleine Missgeschicke drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Daher ist die private Unfallversicherung eine weitere sinnvolle Absicherung für Selbstständige Friseure, aber auch für viele andere Menschen. Sie steht im Kontrast zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei Letzterer handelt es sich um einen Teil der Sozialversicherung, der für angestellte Arbeitnehmer verpflichtend ist. Selbstständige sind hiervon ausgenommen, weshalb sie sich selbst um einen solchen Schutz kümmern sollten.

Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn durch einen Unfall eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung entsteht. Dabei ist es von einer untergeordneten Bedeutung, ob dieser Zustand von Dauer ist oder vorübergeht. Zu den Leistungen, die die Versicherung zahlt, können gehören:

  • eine Unfallrente,
  • Tagegeld,
  • Pflege- und Reha-Kosten
  • sowie, wenn nötig, die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall.

Für Selbstständige kann das besonders hilfreich sein, da sie je nach Unfall durch die Unterstützung womöglich schneller auf die Beine kommen und frühzeitiger wieder in ihren Beruf einsteigen können.

Bei den meisten privaten Versicherungen dieser Art spielt es keinerlei Rolle, ob der Unfall im privaten Umfeld oder auf der Arbeit passiert. Das ist übrigens ein Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung: Sie zahlt nur, wenn sich der Zwischenfall auf der Arbeit ereignet.

Wichtig: Es gibt gewisse Situationen, für die auch die private Unfallversicherung keine finanzielle Verantwortung übernimmt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unfall im Alkoholrausch oder beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat geschieht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für nahezu jede Person, die arbeitet, sinnvoll. Das gilt gleichermaßen für selbstständige Friseure. Diese Art der Absicherung verhindert, dass der Lebensstandard rapide abfällt, wenn der Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann und dadurch eine tiefgreifende Veränderung in der Planung des Alltags und der Zukunft entsteht.

Damit die Versicherung zahlt, muss eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent bestehen. Das bedeutet, dass der Friseur seine Tätigkeit aus den genannten Gründen nur noch im halben Umfang oder weniger ausführen kann.

Bevor der Vertrag abgeschlossen wird, findet eine Risikoprüfung statt. In diesem Rahmen findet der Versicherer heraus, ob es im Leben des Kunden gewisse Faktoren und Gefahren gibt, die eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher machen.

Dafür wird unter anderem ein Blick auf den ausgeführten Beruf geworfen, Versicherer nutzen hierfür entsprechende Kataloge. Zusätzlich fließen der Gesundheitszustand, das Alter, sowie Hobbys, die ein Risiko darstellen könnten, in die Bewertung ein. Auf dieser Basis werden die Beiträge errechnet, die der Versicherte zahlen muss.

Altersvorsorge für selbstständige Friseure


Pensionsvorsorge © Ingo Bartussek

Situationen wie Unfälle oder Krankheiten sind oftmals kaum oder gar nicht vorhersehbar. Anders steht es um das Alter: Bereits von Beginn des Arbeitslebens an ist klar, dass die Karriere ab einem gewissen Punkt endet und der selbstständige Friseur in den wohlverdienten Ruhestand geht.

Selbstständige zahlen nicht wie Arbeitnehmer in eine gesetzliche Rentenversicherung ein, weshalb ihnen eine Altersvorsorge vollständig fehlt, sofern sie sich nicht selbst darum kümmern. Umso wichtiger ist es, sich bereits frühzeitig nach Modellen umzuschauen, mit denen eine Rente gesichert werden kann, die den Lebensstandard bis zu einem gewissen Grad aufrechterhält.

Rentenversicherung für Selbstständige

Eine bekannte Option in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Rürup-Rente, die alternativ als Basisrente bezeichnet wird. Sie wird vor allem von Selbstständigen, gutverdienenden Angestellten und Beamten genutzt (Letztere verwenden sie als Ergänzung).

Wer sich damit noch nicht beschäftigt hat, bekommt im Netz von Experten einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten dieses Modells. Dazu gehört, dass es sich um eine fondsgebundene Rente handelt, in die einmalig oder fortlaufend eingezahlt werden kann.

Gleichzeitig ist sie steuerlich gefördert. So können ab dem Jahr 2023 sogar 100 Prozent der Beiträge geltend gemacht werden, was je nach Umfang der Einzahlungen zu einer großen Ersparnis führt.

Möglichkeiten zum Aufbau von Kapital – Was ist empfehlenswert, was eher riskant?

Neben der Rürup-Rente gibt es eine ganze Reihe von weiteren Optionen, um Kapital für das Rentenalter aufzubauen. Möglich sind unter anderem Anlagen in vergleichsweise sichere Fonds sowie Sachinvestitionen. Zu den gängigen Varianten gehören neben einigen weiteren:

  • ETFs,
  • Immobilien
  • sowie weiteren Anlagemöglichkeiten.

ETF ist die Kurzform für Exchange Traded Fund. Dabei handelt es sich um Fonds, die durch eine besonders hohe Risikostreuung glänzen und sich daher für eine langfristige und im Vergleich zu anderen Finanzprodukten sichere Anlage eignen.

Einige Varianten der ETFs schließen vielseitige Industrien aus den verschiedensten Teilen der Welt ein. Andere wiederum konzentrieren sich auf Wertpapiere aus einem bestimmten Feld, beispielsweise von nachhaltigen Unternehmen oder Tech-Konzernen.

Die Investition ist mit einmaligen Beträgen sowie laufenden Sparplänen möglich. Wer sich für eine solche Variante interessiert, sollte sich bei einem Experten über die Vorteile, die Risiken sowie die gängigen Produkte informieren, um eine Fehlinvestition zu vermeiden.

Eine weitere Variante besteht in der Investition in eine Immobilie. Die Wohnung oder das Haus können zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden. Die entsprechenden Einnahmen bessern bei diesem Modell der Altersvorsorge dann die Rente auf.

Alternativ kann der selbstständige Friseur sie im Alter bewohnen und sich damit Mietkosten sparen, was ebenfalls zur Folge hat, dass er mehr finanzielle Mittel für den Alltag zur Verfügung hat.

Wichtig ist, sich vor dem Kauf einer Immobilie sehr detailliert bei einem neutralen Experten darüber zu informieren, welche Faktoren beachtet werden müssen. Dadurch kann eine Fehlinvestition vermieden werden, die drastische Verluste mit sich bringt und für die Absicherung im Rentenalter alles andere als vorteilhaft ist. Neben weiteren Punkten spielen dabei vor allem die Lage und der Zustand des Objektes eine entscheidende Rolle.

Zusätzlich besteht die Option, in andere Wertgegenstände wie Edelmetalle zu investieren. Wer kein Expertenwissen besitzt, sollte hierbei allerdings äußerst vorsichtig sein und im Zweifelsfall von einer Anlage absehen. Der Grund: Solche Investments sind häufig sehr riskant und damit für eine sichere Rente eher ungeeignet. 

Fazit

Selbständige Friseure sind in ihrem Beruf verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Neben Haftungsfällen und Schäden am Equipment gehört dazu das Risiko von eigenen Unfällen und gesundheitlichen Problemen. Versicherungen können für verschiedene Ernstfälle vorsorgen. Auf der beruflichen Seite gehören dazu die Betriebshaftpflichtversicherung, die Betriebsrechtsschutzversicherung, die Elektronikversicherung sowie die Geschäftsinhaltsversicherung. Privat wiederum sollten der Friseur sich um eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Eine passende Altersvorsorge rundet die finanzielle Absicherung ab. Möglich ist das unter anderem mit der Rürup-Rente sowie Investitionen in ETFs oder eine Immobilie.

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