Zeugnis – Teil 2: Inhalt
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt in seinem Aufbau strengen Regeln. Eine Umstellung der Beurteilungskomponenten kann auf eine Negativbewertung hindeuten.
Überschrift
Folgende Varianten sind denkbar: Zeugnis, Arbeitszeugnis, Dienstzeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis, Praktikumszeugnis.
!Sowohl Name und Adresse des Arbeitnehmers als auch der Briefkopf des Arbeitgebers haben auf dem Dokument nichts zu suchen! Das Zeugnis sollte persönlich übergeben werden und deshalb auch nicht wie ein Geschäftsbrief aussehen.
Einleitung
Die Einleitung enthält kurz und bündig personenbezogene Daten, berufliche Daten und Beschäftigungsdauer. In der Regel beginnen Zeugnisse mit folgenden Worten:
„Herr / Frau …, geboren am … in …, trat am … als … in unser Unternehmen ein / ist seit dem …/ war vom … bis zum …in unserem Unternehmen als … tätig.“
Mit einem solchen oder ähnlichem Satz werden alle Personalien abgedeckt.
! Weitere personenbezogene Daten wie Wohnort, politische, religiöse oder sexuelle Gesinnung haben auf Grund der Vorurteilsbehaftung in einem Zeugnis nichts zu suchen.
Tätigkeitsbeschreibung
Die Aufgaben und Bereiche, für die der Angestellte tätig war, werden so genau wie möglich aufgelistet. Es wird wahlweise die Fließtextform oder eine tabellarische Aufstellung gewählt. Je detaillierter eine solche Beschreibung ist, desto besser. Relevant sind alle fachlichen Bereiche wie Rezeption, Beratung, technische und handwerkliche Fähigkeiten und ggf. auch, ob der Angestellte Ansprechpartner für weitere Mitarbeiter war oder gar eine Führungsposition inne hatte.
Wie ausführlich eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt wird, ist Geschmackssache. Wer als Zeugnisaussteller allerdings weit schweifende Ausführungen bevorzugt, sollte bei der Leistungsbeurteilung (siehe unten) beachten, dass diese auch nicht zu knapp ausfällt.
! Eine Tätigkeitsbeschreibung darf keine Wertung beinhalten. Klar und übersichtlich wird beschrieben bzw. aufgezählt, in welcher Position der Arbeitnehmer welche Aufgaben übernommen hat.
! Es dürfen ausschließlich sachdienliche Informationen beschrieben werden. Außerdienstliches Verhalten, Privatangelegenheiten und Betriebsratstätigkeiten (außer, der Angestellte wurde für länger als ein Jahr freigestellt) gehören ebenso wenig in ein Zeugnis wie Angaben über Schwangerschaft und Mutterschutz. Parteimitgliedschaften, Nebentätigkeiten, Behinderungen und der Gesundheitszustand sind für ein Zeugnis nicht relevant. Krankentage dürfen nur in Ausnahmefällen (Fehlzeiten über 50 %) aufgeführt werden; Straftaten nur dann, wenn sie unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren.
Leistungsbeurteilung
Dieses Zeugniselement widmet sich der ausführlichen Bewertung des Arbeitnehmers nach Leistung und Verhalten. In Fließtextform erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer nach seiner Einschätzung zu bewerten. Mögliche Inhalte können zum Beispiel sein:
- Fachkompetenz: Fachwissen und Fachkönnen, Spezialisierungen
- Leistungsverhalten: Motivation, Eigeninitiative, Zielstrebigkeit, Lernbereitschaft, Interesse, erkennt anfallende Aufgaben selbst
- Arbeitsweise: Planung und Organisation, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Einarbeitung, Einstellung auf neue Situationen, Arbeitsergebnis
- Arbeitserfolg: Qualität und Menge der geleisteten Arbeit, Arbeitstempo, Kundenfreundlichkeit
- Führungskompetenz: Gegebenenfalls Mitarbeiterführung und Zufriedenheit mit den Führungsqualitäten
- Selbstsicherheit und Stabilität: Belastbarkeit, Selbstbewusstsein, sicheres Auftreten, Kritikfähigkeit
- Kognitive Fähigkeiten: Problemlösefähigkeit, Teamfähigkeit, Lernfähigkeit, Kreativität, Ausdrucksweise (sprachlich bzw. schriftlich)
- Soziale Kompetenz: Informationsaustausch, Argumentationsfähigkeit, Offenheit, Aufgeschlossenheit, Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfähigkeit, Integrationsfähigkeit, Umgang mit Kunden, Kollegen und Vorgesetzten
- Allgemein: Zusammenfassende allgemeine Leistungsbeurteilung
Es dürfen, müssen aber nicht alle Punkte angesprochen werden.
! Die Leistungsbeurteilung muss den Tatsachen entsprechen. Da Bewertungen immer subjektiv sind, liegt die Beweisschuld im Zweifel beim Arbeitnehmer, es sei denn, ein Arbeitgeber bewertet seinen Arbeitnehmer schlechter als „befriedigend“. In diesem Fall ist der Arbeitgeber beweispflichtig, sollte es zum Streit vor dem Arbeitsgericht kommen.
Abschluss
Personalchefs lesen Zeugnisse in aller Regel von unten nach oben. Nicht ohne Grund: die sog. „Dankes-Bedauerns-Formel“ gibt Aufschluss über den Verlauf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während die Grußformel als wichtigster Zeugnisbaustein unzweifelhaft darlegt, wie das Verhältnis des Unternehmens zu seinem Mitarbeiter ist bzw. war.
! Wie der Grund des Ausscheidens formuliert wird, hängt u.a. vom Einverständnis des Arbeitnehmers ab. Der Grund des Austritts darf gegen den Willen des Zeugnisempfängers nicht ersichtlich sein. Auch eine fristlose Kündigung seitens Arbeitgeber darf nicht ersichtlich sein.
Schlussformel
Dieser aufschlussreichste Satz des Zeugnisses darf, muss aber nicht verwendet werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. 2. 2001 - 9 ARZ 44/00). Wird das Ausscheiden eines Mitarbeiters seitens Arbeitgeber bedauert, ist dies wie ein Empfehlungsschreiben zu werten. Ein Anspruch auf den Ausdruck des Bedauerns besteht nicht.
Unterschrift
Das Zeugnis muss sowohl das Ausstellungsdatum als auch eine Unterschrift des Arbeitgebers bzw. eines ranghöheren Bevollmächtigten aufweisen.
* Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch auf rechtlich einwandfreie Vollständigkeit. Wir übernehmen keinerlei Gewähr.
Von Dagmar Tilsner, beautyrelations.de

Wer hat wann Anspruch auf welches Zeugnis? Jeder Friseurunternehmer und jeder Angestellte wird früher oder später auf diese Frage stoßen – und findet sich nicht immer im Wirrwarr der Formalitäten zurecht. Wir lichten für Sie den Zeugnisdschungel und stellen in unserer Info-Reihe die wichtigsten Facts zusammen.

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind zuweilen ratlos, wenn es um den beinahe geheimnisvollen Zeugniscode geht. Lesen Sie das Wichtigste im dritten Teil unserer Zeugnisreihe.
Top Salons

Schnipp Schnapp - Haare ab! Wir präsentieren euch die tollsten Friseure in München. Oft hat man einfach den Drang zu einer gewissen Veränderung - und wie könnte man diesem Wunsch besser Rechnung tragen, als mit einer total schicken, neuen Trendfrisur! Friseursalons gibt es in München zu Hauf aber welcher ist der richtige? Unsere Liste an Top-Friseuren erleichtert euch die Qual der Wahl.

Ob chic oder trendy, ob klassisch-elegant oder lässig: An Stil und Styles mangelt es Frankfurt garantiert nicht.

Fashion Hauptstadt, neues New York, City of Trends – mit wie vielen Lobesworten hat man Berlin nicht schon überhäuft! Zu Recht, denn in Berlin steppt der Bär und dort spielt die Musik. Auch in haarigen Angelegenheiten hat die Hauptstadt die Nase vorn – mit Salons, in denen Trends geboren werden und wo sich Styles und Stylisten aus der ganzen Welt feiern lassen. Hier findet ihr Salons, die zu den

Ob Shopping auf der Kö, Bummeln durch die Altstadt oder unterwegs in einem der angesagten Szeneviertel: So viele unterschiedliche Facetten wie Düsseldorf haben nur wenige Städte Deutschlands! Das Spektrum reicht von elegant bis hip und von hochpreisig bis total ok. Und deshalb findet man in dieser Metropole sowohl anerkannte Größen in Sachen Hair Styling als auch viele trendige Salons, die ihr

Steife Brise im hohen Norden, aber das Haar sitzt! Die besten Friseure Hamburgs

In Stuttgart kann man alles außer Hochdeutsch? Durchaus möglich. Was Friseure in Stuttgart aber ganz bestimmt beherrschen, ist tolles Hairstyling! Doch auch in Sachen Haareschneiden und gute Beratung haben Stuttgarter Friseure die Nase vorn. Vom Edelcoiffeur in Bestlage bis hin zum kreativen Alleskönner bleiben in keine Wünsche offen, wenn es um Haare und Beauty geht. Unsere Auswahl der Top