Neue Chancen zur Mitarbeitergewinnung

Thomas Keitel ist Unternehmensberater und seit Jahren auf das Coaching von Friseuren und Friseurunternehmen spezialisiert.

Zusammen mit seinem Team von www.modern-coaching.com verfolgt er einen ganzheitlichen Beratungsansatz, in dem sämtliche Unternehmensbereiche durchleuchtet werden, um strukturelle Schwächen aufzudecken und nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Für friseur.com verfasst er als Gastkommentator Beiträge zu aktuellen Themen rund um das Salongeschäft. In diesem Beitrag lautet das Thema "Neue Chancen zur Mitarbeitergewinnung".

Neue Chancen zur Mitarbeitergewinnung

Chronische Knappheit an Nachwuchs, ständiger Mangel an Mitarbeitern: Für Friseurunternehmer wird es aktuell immer schwieriger, Personal zu finden. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es jedoch zwei Förderungsmaßnahmen des Bundes, die sehr interessant klingen und vielleicht für ein wenig Entspannung in der aktuellen Lage sorgen könnten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter dem Titel „MitArbeit“ ein Gesamtkonzept vorgelegt, das zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit führen soll. Mit zwei neuen Fördermöglichkeiten schafft das Teilhabe-Chancengesetz neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, die besonders für Langzeitarbeitslose interessant sind. Für alle Salons und Friseurunternehmen ist das eine Chance, an neue Mitarbeiter zu kommen. Denn diese, auch wenn sie schon länger aus dem Beruf sind, werden dank finanzierter Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt, in diesem Fall als Friseure, fit gemacht.

In Deutschland gibt es derzeit rund  800.000 Menschen, die seit längerer Zeit ohne Festanstellung sind. Doch je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger ist es für die einzelnen Personen, wieder ein Anstellungsverhältnis finden. Deshalb brauchen diese Menschen Unterstützung, die speziell auf sie ausgerichtet ist. Das Teilhabe-Chancengesetz, das seit dem  1. Januar 2019 in Kraft ist, ist daher eine sehr sinnvolle und wichtige Maßnahme, von der beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – profitieren können.

Die Bundesregierung unterstützt die Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen, wenn sie die betroffenen Personen einstellen. Dazu zählen zum einen Menschen die:

  • über 25 Jahre alt sind
  • für mindestens sechs Jahre in den vergangenen sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurz angestellt waren.

Arbeitgeber, die Personen nach über sechs Jahren Arbeitslosigkeit einstellen, erhalten in den ersten beiden Jahren eine Förderung von 100% des Mitarbeiterlohnes. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10%. Der Zuschuss kann maximal fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Außerdem werden zusätzliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern bezahlt.

Die andere Zielgruppe umfasst Betroffene, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Personen, die mindestens zwei Jahre lang ohne Beschäftigung waren, werden zwei Jahre lang gefördert, nämlich im ersten Jahr mit 75 Prozent Zuschuss und im zweiten mit 50.

Mit der neuen Förderung schafft die Bundesregierung neue Perspektiven für all diejenigen, die ohne Unterstützung voraussichtlich keine realistischen Chancen mehr auf dem regulären Arbeitsplatz haben.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist eine sehr gute Möglichkeit für Friseurunternehmer, an Mitarbeiter zu kommen. Zudem können mit dem Zuschuss neue Servicekräfte wie Rezeptionisten oder Coloristen eingestellt und eingelernt werden.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, neue Beschäftigen einzustellen oder schon lange auf der Suche nach Mitarbeitern sind, dann nehmen sie am besten direkt Kontakt mit der Agentur für Arbeit in ihrer Nähe auf!