Mehr Netto vom Brutto

Thomas Keitel ist Unternehmensberater und seit Jahren auf das Coaching von Friseuren und Friseurunternehmen spezialisiert. Zusammen mit seine Team von www.modern-coaching.com verfolgt er einen ganzheitlichen Beratungsansatz, in dem sämtliche Unternehmensbereiche durchleuchtet werden, um strukturelle Schwächen aufzudecken und nachhaltige Erfolge zu erzielen.

 

Für friseur.com verfasst er als Gastkommentator Beiträge zu aktuellen Themen rund um das Salongeschäft. In diesem Beitrag lautet das Thema „Mehr Netto vom Brutto".

Darüber freuen sich Ihre Mitarbeiter!


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Viele Arbeitnehmer sind verärgert über die kalte Progression. Denn Lohnerhöhungen werden von der Steuerlast und der Inflation meist praktisch „aufgesogen". Und so kommt es, dass von der heiß ersehnten Gehaltserhöhung oft nur verschwindend wenig übrigbleibt. Doch Arbeitgeber haben ein paar Möglichkeiten, dem Fiskus ein legales Schnäppchen zu schlagen. Mit nur wenig Aufwand haben Ihre Mitarbeiter mehr netto in der Tasche, ohne dass das Finanzamt dabei die Hand aufhalten kann. Was alles von A wie Arbeitskleidung bis Z wie Zukunftssicherung möglich ist: Wir zeigen Ihnen ein paar Möglichkeiten, die Ihre Mitarbeiter sicher freuen werden.

Denn im Einkommensteuergesetz gibt es eine durchaus respektable Anzahl an steuerfreien und steuerbegünstigten Gehaltsextras, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber anstatt der klassischen Gehaltserhöhung vereinbaren können. Gehaltsextras statt klassischer Gehaltserhöhung, so lautet das Zauberwort, mit dem Ihren Mitarbeitern ein wenig mehr Netto in die Geldbörse gespült wird. Denn das Ziel ist es, die Belastungen aufgrund von Steuern und Sozialabgaben effektiv zu mindern.

Und so geht's:

Unternehmen können Ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 44 Euro steuer- und abgabenfrei in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewähren. Die häufigste Anwendungsform ist der bekannte Gutschein für Tanken oder Parfümerien. Geschenkgutscheine sind ein probates Mittel, um die finanziellen Belastungen der Arbeitnehmer effektiv zu senken.


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Ebenfalls eine clevere Idee ist die Anmietung einer Werbefläche, die der Arbeitgeber vornehmen kann. Er kann beispielsweise das Auto, das Motorrad oder sogar das Fahrrad seines Mitarbeiters als Werbefläche nutzen bzw. zu mieten. Dafür kann ein monatlicher Betrag von € 21, -- bzw. jährlich € 252, -- an den Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Der Arbeitgeber profitiert dabei von der zusätzlichen Werbung und der Arbeitnehmer von einer Summe, die sich – unter dem Strich und jährlich betrachtet – durchaus lohnt.

Auch Geschenke zu besonderen Anlässen – von Geburtstag über die Hochzeit, eine bestandene Prüfung oder die Geburt eines Kindes – sind lukrative und indirekte finanzielle Zuwendungen: Sie sind in Höhe bis zu jeweils € 60, -- drei Mal pro Jahr möglich. Das entspricht einem abgaben- und steuerfreien Plus von € 180, -- pro Jahr.

Always on: der private Internetzugang

Der Arbeitgeber kann die Nutzung des privaten Internetzugangs mit jährlich bis zu € 600, -- Euro erstatten. Hierzu zählen die laufenden Kosten wie Grundgebühr, Flatrate, als auch einmalige Kosten wie beispielsweise zur Einrichtung. Wichtig ist jedoch der Nachweis, dass Ihrem Mitarbeiter die Kosten des Internetzugangs tatsächlich entstanden sind.

Wie erholsam: Das Erholungsgeld


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Ebenfalls eine gute Idee ist die Auszahlung des Erholungsgeldes: Mitarbeiter können von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr Erholungsbeihilfe in Form von Urlaubsgeld verlangen, von dem sowohl der Ehepartner als auch die Kinder profitieren.

Das Erholungsgeld wird pauschal mit 25% zuzüglich Soli und Kirchensteuer besteuert. Dabei erhält der Arbeitnehmer insgesamt die folgenden Leistungen:

  • Mitarbeiter 156 Euro
  • + Ehefrau/Ehemann 104 Euro
  • + Kind jeweils 52 Euro

Bei einem verheirateten Arbeitnehmer – ob Frau oder Mann – mit zwei Kindern ergibt sich so die doch recht ansehnliche Summe von € 364, -- p.a. Das Erholungsgeld kann drei Monate vor oder nach dem Urlaub ausbezahlt werden.

Immer gut: Gutscheine

Mit den sogenannten Essensgutscheinen, auch Sodexo Gutscheine genannt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen Essenszuschuss in Höhe von bis zu € 1.379, -- jährlich zu gewähren. Denn bis zu dieser Betragshöhe können diese steueroptimiert für das Mittagsessen verteilt werden. Das heißt für Ihre Mitarbeiter, dass sie auf diese Weise sozusagen brutto für netto erhalten.

Zudem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern Berufskleidung zur Verfügung zu stellen. Diese Berufskleidung kann vollumfänglich abgesetzt werden und schont nicht nur die private Kleidung der Mitarbeiter, sondern auch deren Geldbeutel. Es sollte jedoch das Firmenlogo darauf klar erkennbar sein, damit die Berufskleidung auch als solche vom Fiskus anerkannt wird.


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Eine andere Möglichkeit rund um das Senken der Belastungen ist das gute alte Wäschegeld. Davon ist die Rede, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Kosten für Wäsche und/oder Reinigung von Arbeitskleidung ganz oder teilweise ersetzt. Denn das Wäschegeld ist als Auslagenersatz steuer- und beitragsfrei, soweit es für die Reinigung der vom Arbeitgeber gestellten Arbeitskleidung ausgegeben wird. Es kann in tatsächlich nachgewiesener Höhe oder als pauschaler Auslagenersatz geleistet werden. Um die Anerkennung als Auslagenersatz zu erlangen, müssen Sie als Chef die Auslagen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen. Der kann dann so lange steuer- und beitragsfrei gewährt werden, wie sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern (R 22 Abs. 2 Satz 2 LStR 2005). Wird das Wäschegeld als Beitrag zu den Reinigungskosten arbeitnehmereigener Arbeitskleidung gezahlt, ist dieses steuer- und damit beitragspflichtiges Entgelt.

Sie sehen: Es gibt durchaus ein paar interessante Möglichkeiten, für mehr Netto vom Brutto in den Taschen der Mitarbeiter zu sorgen. Und sollten Sie noch weitere Informationen benötigen: Unter https://www.modern-coaching.com/kontakt stehen Ihnen mein Team und ich gerne zur Verfügung!