Datenschutz: Auch im Friseurhandwerk ein Thema!
Thomas Keitel ist Unternehmensberater und seit Jahren auf das Coaching von Friseuren und Friseurunternehmen spezialisiert.
Zusammen mit seinem Team von www.modern-coaching.com verfolgt er einen ganzheitlichen Beratungsansatz, in dem sämtliche Unternehmensbereiche durchleuchtet werden, um strukturelle Schwächen aufzudecken und nachhaltige Erfolge zu erzielen.
Für friseur.com verfasst er als Gastkommentator Beiträge zu aktuellen Themen rund um das Salongeschäft. In diesem Beitrag lautet das Thema "Datenschutz: Auch im Friseurhandwerk ein Thema!"
Mit dem 25. Mai 2018 tritt die die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Wer als Friseurunternehmen denkt, das Thema habe nichts mit ihm zu tun: Falsch gedacht. Denn personenbezogene Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer, finden sich in Friseursalons in jeder Kundenkartei. Das bedeutet, dass jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert – denn genau das tut eine Kundenkartei – seine komplette Datenverwaltung schnellstmöglich anpassen sollte. Denn die neue Datenschutz-Grundverordnung sieht die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden zur Datenspeicherung und -verarbeitung vor. Und dies muss schriftlich bzw. digital in Form eines Erfassungsbogens erfolgen. Diese Vereinbarung wird auch AVV = Auftragsverarbeitungsvertrag genannt.
Mehr Sensibilität für Datenschutz
Laut Aussage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ist das Bewusstsein für den adäquaten Umgang mit personenbezogenen Daten bereits deutlich gestiegen. Wichtig ist für Handwerksbetriebe vor allem, dass Kunden jederzeit und umfassend über den Umgang mit ihren Daten aufgeklärt werden müssen. Dies betrifft die Dokumentation, die Ablage sowie das Speichern und auch das Löschen der Daten.
Was heißt das für Sie?
Gesundheitsbezogene Daten (Zustand der Kopfhaut, Allergien, Farbrezepturen, etc.) dürfen nur mit Einwilligung des Kunden gespeichert werden. Füllt der Kunde das entsprechende Formular im Salon aus, so muss das Kästchen zum Ankreuzen vorhanden sein. Möchte man noch die E-Mail Adresse speichern, so bedarf es einer weiteren ausdrücklichen Zustimmung in Form einer zweiten Checkbox, die angekreuzt werden muss, um den Versand eines E-Mail Newsletters zu erlauben. Dies kann digital oder schriftlich erfolgen.
Der Umgang mit dem Rezeptionsblock
Sofern Sie noch mit einem Rezeptionsblock arbeiten, muss dieser jeden Abend zur Seite gelegt und vor den Augen Dritter geschützt werden. Und wenn er bis dato von Unbefugten eingesehen werden konnte, so empfiehlt es sich, denn Rezeptionsblock demnächst abends wegzusperren bzw. uneinsehbar zu machen.
Steuerberater
In Zukunft darf Ihr Steuerberater die betriebswirtschaftliche Auswertung nur noch passwortgeschützt per E-Mail versenden. Zusätzlich benötigen Sie als Unternehmer eine Vereinbarung mit dem Steuerberater, dass die Daten (z.B. die Gehaltsdaten der Mitarbeiter) gespeichert werden.
Wie ist es mit Stamm- bzw. Neukunden?
Handelt es sich um die Daten Ihrer Stamm-bzw. Bestandskunden, so gelten deren Alt-Einwilligungen weiterhin. Doch ab dem 25. Mai 2018 müssen Sie bei allen Neukunden die Einwilligungserklärungen zur Speicherung der personen- und gesundheitsbezogenen Daten schriftlich einholen.
Doch ist nun eine Einverständniserklärung erforderlich oder nicht? Bei der Verarbeitung von Kundendaten ist zwischen zwei verschiedenen Fällen zu unterscheiden. Zulässig ist sie
- wenn eine gesetzliche Vorschrift die Nutzung ausdrücklich erlaubt
- oder wenn die betroffene Person ausdrücklich in die Datennutzung eingewilligt hat.
Als Faustregel für den richtigen Umgang mit persönlichen Daten gilt:
- Speicher Sie nur dringend notwendige Kundendaten ab, solange die Einwilligung dazu nicht vorliegt!
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema Datenschutz und achten Sie auf den richtigen Umgang mit Kundendaten
- Kümmern Sie sich um die fach- und sachgerechte Dokumentation Ihrer Datenerhebungen
Homepage Impressum
Jede Homepage, die personenbezogene Daten auf der Seite verarbeitet, muss über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die folgende Punkte abdeckt sonst drohen Abmahnungen:
- Nutzerdaten
- Google Analytics
- IP Adressen
- Datenverarbeitung und Datenweitergaben
Online Termine
Bei Online Terminierungen dürfen nur Daten abgefragt werden die für eine Vertragserfüllung (Termin) notwendig sind. Wurde der Zweck erfüllt (Kunde war da, Haarschnitt bekommen) so sind dann die Daten vom Kunden zu löschen. Ausser man speichert die Daten in der Kundendatenbank, dann bedarf es der eindeutigen Zustimmung des Kunden. Zum Schluss muss ein Häkchen jeder Online Reservierung gemacht werden, mit der der Kunde zustimmt, dass seine Daten für die Kundendatei gespeichert werden dürfen. Zusätzlich muss auf die Datenschutzbestimmungen verlinkt werden. In der definieren sie, wofür Sie die Daten speichern und wie lange.
Datenschutzbeauftragter
Sobald mehr als 10 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt. Seminare über den Inhalt bieten die Handwerkskammern bei Ihnen vor Ort an. Ein Inhaber selbst darf nicht Datenschutzbeauftragter werden, da er sich nicht selbst kontrollieren und überwachen kann. Ein externer Berater darf zugleich externer Datenschutzbeauftragter sein, sofern er die nötige Fach- und Sachkunde nachweisen kann und eine entsprechende Vereinbarung zur Bestellung als DSB getroffen wird.
Was muss ein Datenschutzbeauftragter tun?
Ein Datenschutzbeauftragter muss die nötige Fach- und Sachkunde nachweisen können und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen überwachen bzw. kontrollieren. Das bedeutet gerade nicht, dass er dafür verantwortlich ist, z.B. als Projektverantwortlicher ein Datenschutzmanagementsystem zu implementieren. Dies ist nach der DS-GVO in erster Linie Aufgabe des Inhabers bzw. der Geschäftsführung.
Strafen
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben können ab Mai 2018 mit drastisch erhöhten Bußgeldern geahndet werden. In bestimmten Fällen besteht für Unternehmen ein Bußgeldrahmen von bis zu 10 Mio. Euro oder von bis zu 2% des gesamten erzielten Jahresumsatzes. In anderen Fällen belaufen sich die Geldbußen sogar auf 20 Mio. Euro und 4% des Jahresumsatzes. Die Datenschutz Grundverordnung sieht eine Reihe weiterer Sanktionen vor. Werden Anordnungen der Aufsichtsbehörden missachtet, kann die Behörde einen Bußgeldrahmen von bis zu 4% des Jahresumsatzes ausschöpfen.
Was müssen sie nun tun?
Checkliste:
- Online Terminierung (Kästchen zum Anklicken / Datenspeicherung muss integriert werden)
- Vereinbarung mit dem Steuerberater (Passwort für Auswertungen)
- Erstellung eines Neukundenerfassungsbogens. Danach Einwilligungen mit allen Neukunden einholen (siehe Muster Anlage)
- Anpassung Impressum auf der Homepage
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen nicht zu 100% vollständig sind. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, werden diese Informationen angepasst. Wir würden sie bitten bei ihrer Handwerkskammer Informationen zum Datenschutz einzuholen.

Sei es die Einführung des Tariflohnes, die stetig steigenden Energiekosten oder die jährlichen Anpassungen der Lieferanten: Triftige Gründe für Preiserhöhungen im Salon gibt es mehr als genug! Seit Corona verringerte sich zudem die Besuchsfrequenz der Kunden. Immer länger dauert es bis die Kunden wieder zum Friseur gehen. Die Gründe dafür:

Wir haben es im ersten und jetzt auch im 2 Lockdown gesehen. Friseurunternehmen konnten nur bedingt Umsatz generieren. Eine Möglichkeit waren die verschiedenen Farbanmischungen, die sich der Kunde mit einer Kurzanleitung abholen konnte. Des Weiteren haben viele Unternehmer einen Online Shop angeboten, wo man sich verschiedene Produkte (Shampoo, Styling, Pflege) oder einen Geschenkgutschein

Für das wirtschaftlich erfolgreiche Betreiben eines Friseursalons braucht es nicht nur qualifizierte Fachkräfte und gut kalkulierte Preise. Auch ein kritischer Blick auf die regelmäßigen Ausgaben ist elementar, um langfristige Kosteneffizienz zu erzielen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Anhand der arrangierten Beispiele lässt sich das Sparpotenzial erahnen.

Bei Video sechs geht es um die Einstellung von Vollkräften, von Kräften, die in unserem Beruf eine abgeschlossene Ausbildung absolviert haben.

Albert Bachmann ist Friseurmeister, Trainer und Referent für WELLA. Außerdem Praxisreferent bei SchmidtColleg, Coach und Unternehmer aus Leidenschaft. Sein mehrfach ausgezeichnetes Service-, Qualitäts- und Innovationsmanagement unter dem Motto „Qualität, die begeistert" ist beispielhaft für die gesamte Branche.

Im nächsten Video „Das Auswahlverfahren" beim Online Kurs Salon Empire geht es um den genauen Fahrplan, wie der optimale Azubi herausselektiert werden kann.

Salon Empire – ich hoffe, der Einstieg ist Dir leicht gefallen und Du hast Dich bei dem Begrüßungsvideo von Dirk Kreuter und mir motivieren lassen.

Salon Empire – mein Online-Kurs, auf den ich ehrlich gesagt schon ein bisschen stolz bin. Mein Wissen, mein Know-How auf über 100 Videos gebannt.

Es genügt ein Moment der Unachtsamkeit und schon kann der Schaden groß sein. So ist eine Haftpflichtversicherung für Betriebe heutzutage immens wichtig, um sich gegen alle möglichen Schäden und Ersatzforderungen seitens Kunden oder Mitarbeitern abzusichern. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer zahlen die Versicherer hierzulande durchschnittlich mehr als fünf Milliarden Euro jährlich

Was heißt das? Mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: °unterschiedliche Generationen, °Team-Motivation, °Begeisterung. Wow!

Thomas Keitel ist Unternehmensberater und seit Jahren auf das Coaching von Friseuren und Friseurunternehmen spezialisiert.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO Verordnung in Kraft. Damit sollten, so das Ziel der Reform, europaweit einheitliche Datenschutzbedingungen ...

Früher oder später steht jeder Friseurunternehmer vor dieser Frage: Wer wird meinen Salon übernehmen, wenn ich mich zurückziehe?

Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzreform, kurz DSGVO, in Kraft getreten. Das Ziel der Reform ist, europaweit einheitliche Datenschutzbedingungen zu schaffen.

Neue Trends und Möglichkeiten eröffnen für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer oft tolle Chancen, die man sich unbedingt näher ansehen sollte.

Was kommt – was geht? Wo wird es hingehen im neuen Jahr für die Friseurbranche? Wir spähen in Richtung Zukunft – und werfen gleichzeitig einen Blick zurück.

Thomas Keitel ist Unternehmensberater und seit Jahren auf das Coaching von Friseuren und Friseurunternehmen spezialisiert. Zusammen mit seinem Team von www.modern-coaching.com verfolgt er einen ganzheitlichen Beratungsansatz, in dem sämtliche Unternehmensbereiche durchleuchtet werden, um strukturelle Schwächen aufzudecken und nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Kaffee, Prosecco, Erfrischungsgetränke – diese kleinen Aufmerksamkeiten für den Kunden gehören längst zum Standard in Friseursalons. Und damit kann sich niemand

Sei es die Einführung des Tariflohnes, die stetig steigenden Energiekosten oder die jährlichen Anpassungen der Lieferanten: Triftige Gründe für Preiserhöhungen im Salon gibt es mehr als genug!

Mit dem neuen Kao „Experten-Netzwerk" baut die Kao Salon Division Deutschland ihren friseurexklusiven Anspruch weiter aus und erweitert das im Mai 2015 erfolgreich eingeführte „7 guten Gründe" Konzept.

Der Wettbewerb unter den Salons wird immer herausfordernder und die Inhaber müssen sich immer neue Marketing-Maßnahmen einfallen lassen, um neue Kunden anzusprechen und Bestandskunden zu halten. Gerade diese Kunden sollten Sie nicht als selbstverständlich ansehen, nur, weil sie einige Male in Ihren Salon gekommen sind. Ihre Bindung ist deutlich einfacher, denn Sie haben sie ja schon überzeugt. Bei

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Früher oder später taucht das Thema in fast allen Beratungsgesprächen auf, die ich mit meinen Kunden führe: Personalkosten versus Leistungslohnsystem. Verwunderlich ist das nicht, da die Personalkosten nun mal die höchsten sind, die ein Friseurunternehmen zu stemmen hat. Jeder Saloninhaber hat daher ein ganz besonderes Augenmerk auf diesen Posten und ist an einer Optimierung interessiert. So

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Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) üben fast 17 Millionen Menschen in Deutschland einen Job aus, der weitgehend im Stehen verrichtet wird. Doch ob Verkäuferin im Einzelhandel, als Arzt am OP Tisch oder als Friseur im Salon – all diese Berufsgruppen sind bedroht von Haltungsschäden und Rückenschmerzen, die weitreichende Folgen haben können.

Zum 01.01.2015 traten im Zuge der Einführung des zwingenden gesetzlichen Mindestlohns neue Regelungen in Kraft. Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn? Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ist grunsätzlich für alle Arbeitnehmer gültig. Nicht bindend ist er für Schüler, Auszubildende, Studierende, ehrenamtlich Tätige und Jugendliche unter 18 Jahren.
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In Stuttgart kann man alles außer Hochdeutsch? Durchaus möglich. Was Friseure in Stuttgart aber ganz bestimmt beherrschen, ist tolles Hairstyling! Doch auch in Sachen Haareschneiden und gute Beratung haben Stuttgarter Friseure die Nase vorn. Vom Edelcoiffeur in Bestlage bis hin zum kreativen Alleskönner bleiben in keine Wünsche offen, wenn es um Haare und Beauty geht. Unsere Auswahl der Top