Dank Fördermittel zum eigenen Friseursalon

Wer sich den Traum vom eigenen Friseursalon erfüllen und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, benötigt nicht nur (unternehmerisches) Talent, sondern vor allem finanzielle Mittel. Schließlich kommen am Anfang viele Kosten auf die Gründer zu:

  • Arbeitsmittel
  • Materialien
  • Saloneinrichtung
  • behördliche Anmeldungen
  • Werbung
  • Versicherungen
  • Steuern
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung etc.

Der erste Schritt führt meistens zur Hausbank, um wegen eines Kredites nachzufragen. Die wenigstens sind sich allerdings bewusst, dass es noch andere Möglichkeiten gibt, um sowohl das notwendige Kapital als auch das Know-How für die Selbstständigkeit zu erhalten: Fördermittel!

Qual der Wahl: Was gibt es für Fördermittel?

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Die Auswahl und Art der Fördermittel sind groß:

  1. Darlehen: Dank der niedrigen Zinsen und der verlängerten Laufzeit sind diese auch für Existenzgründer sehr erschwinglich.
  2. Bürgschaften durch Dritte: Diese helfen Jungunternehmern dabei, ihre Finanzen abzusichern und bürgen bei Bedarf.
  3. Sachförderungen: Hierbei erhalten Gründer finanzielle Mittel, die an bestimmte Güter gebunden sind.
  4. Gründungszuschüsse: Oftmals beinhalten diese eine Finanzierung von Beratungskosten oder eine Zahlung von Prämien.

Dennoch stellt sich stets die Frage, welche Fördermittel für die eigene Unternehmung geeignet sind. An diesem Punkt kann dieser kostenlose Fördermittel-Finder dabei helfen, welche Finanzierungshilfe in Frage kommt. Dafür muss man lediglich zehn Fragen beantworten, welche die eigene Geschäftsidee näher erläutern. Anschließend bekommt man verschiedene Fördermittel-Möglichkeiten vorgeschlagen.

Meister-Bafög

Wer sich als Friseur selbstständig machen und den eigenen Friseurshop später zu einer Ausbildungsstätte erweitern möchte, benötigt einen Meister. Die Weiterbildung zum Meister ist allerdings sehr kostspielig, weshalb im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes die Möglichkeit besteht, Meister-Bafög zu beantragen. Wie das normale Bafög auch, besteht es zum Teil aus einem zinsfreien Zuschuss, zum anderen aus einem Darlehen, welches später zurückgezahlt werden muss. Die Förderung beinhaltet neben den anfallenden Gebühren auch die Lebenserhaltungskosten.

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Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn man im Vorfeld Arbeitslosengeld I bezogen und einen Restanspruch für 150 Tage hat. Der Zuschuss wird sechs Monate lang in Höhe des vorher erhaltenen ALG-Bezugs ausgezahlt. Zusätzlich kommen noch 300 Euro pro Monat hinzu.

Existenzgründerberatungen

Die Friseur-Branche ist hart umkämpft und die Konkurrenz somit groß. Das bedeutet, dass man mit einem herausragenden Konzept glänzen muss, um sich von anderen Friseurshops abzuheben. Eine Existenzgründungsberatung kann Jungunternehmern nicht nur dabei helfen, potenzielle Risiken zu erkennen, sondern auch die Geschäftsidee zu konkretisieren. Weiterhin umfasst das Angebot Hilfe beim Erstellen eines Businessplans, bei der Analyse des Marktes und der Zielgruppe sowie beim Definieren der Preise. In der Regel ist das Erstgespräch kostenlos. Alle folgenden Kosten können durch öffentliche Mittel bezuschusst werden. Im Rahmen dessen werden bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten übernommen – jedoch nur bis zu einem Gesamtberatungshonorar von 6.000 Euro. Der Zuschuss beträgt sogar 90 Prozent, wenn man vor der Selbstständigkeit Bezieher von Arbeitslosengeld war. Hier beträgt das finanzierte Gesamtberatungshonorar allerdings nur 4.000 Euro.

KfW-Gründerkredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie ermöglicht Jungunternehmern eine passende Förderung entsprechend ihrer Geschäftsidee und ihres Vorhabens. Es empfiehlt sich, den Produktfinder der KfW zu nutzen. Hier müssen ebenfalls Fragen zur Existenzgründung beantwortet werden:

  • Was haben Sie vor?
  • Welchen Kreditbetrag benötigen Sie?
  • Wie planen Sie Ihr Vorhaben?

Anhand der Antworten werden verschiedene Förderprodukte vorgeschlagen. Dies können beispielsweise Folgende sein:

  • Der ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert Investitionen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Diese beinhalten u.a. 30.000 Euro für Betriebsmittel. Eigenkapital ist nicht notwendig.
  • Beim ERP-Kapital für die Gründung ist ein Eigenkapital von mindestens zehn Prozent notwendig. Es handelt sich hierbei um eine Teilfinanzierung in Höhe von bis zu 500.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Festzinssatz für die ersten zehn Jahre.
  • Der ERP-Gründerkredit-Universell umfasst einen Kreditrahmen von bis zu 25 Millionen Euro. Die Laufzeit richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und den vorhandenen Sicherheiten des Gründers.

Förderbanken

Um regionale Wirtschaftsstrukturen zu verbessern, bietet nicht nur der Bund, sondern ebenfalls die Länder Unterstützung an. Kleine und mittelständische Unternehmen können sowohl sachkapitalbezogene Zuschüsse als auch lohnkostenbezogene Zuschüsse beantragen, sofern sie durch die Gründung neue Einkommensquellen sowie Arbeitsplätze schaffen. Die Finanzierung erfolgt nur für Investitionsvorhaben, welche innerhalb von 36 Monaten realisierbar sind. Gründer können anhand der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie alle vorhandenen Förderarten einsehen.

Fazit

Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Artikel nur um eine Übersicht der gängigsten Fördermittel – er ersetzt keine professionelle Gründerberatung, soll aber angehenden Gründern den ersten Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern. Wie in diesem Überblick ersichtlich wird, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Finanzierungshilfen zu erhalten. Wichtig ist jedoch generell, dass Gründer einen detaillierten Businessplan erstellen. Denn dieser wird nicht nur von Banken, sondern ebenfalls von privaten Investoren vorausgesetzt, um sich einen Überblick über die Geschäftsidee zu verschaffen. Schließlich wollen Geldgeber stets wissen, ob es sich wirklich um ein lukratives Geschäft handelt. Daher sollten in dem Businessplan unbedingt alle wesentlichen Fakten zur Unternehmensgründung verzeichnet werden – inklusive potenzieller Risiken, Marktanalyse und Finanzierungsaspekte.