Zeugnis – Teil 3: Zeugniscodes

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind zuweilen ratlos, wenn es um den beinahe geheimnisvollen Zeugniscode geht. Lesen Sie das Wichtigste im dritten Teil unserer Zeugnisreihe.

Zeugnis – Teil 2: Inhalt

Auf den ersten Blick klingt jedes Zeugnis gut. Doch der Schein kann trügen: es kommt einzig darauf an, wie etwas gesagt wird bzw. was in der Beurteilung weggelassen wird. Schon wenige Zusatzformulierungen oder fehlende Begriffe können aus einer sehr guten eine mangelhafte Bewertung machen.

Der Grund dafür ist, dass es grundsätzlich verboten ist, offenkundig Schlechtes über den Zeugnisempfänger zu schreiben. Stattdessen bedient man sich eines Zeugniscodes, dessen Tücken sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten.

Das Wichtigste zum Schluss

Die Schlussformulierung eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses ist das aussagekräftigste Beurteilungsinstrument. Hier vergibt der Arbeitgeber eine endgültige „Schulnote". Die Formulierungen können folgendermaßen klingen:

Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit
Zu unserer vollsten Zufriedenheit
Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit
Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden

Superlative und Hyperlative

Der Unterschied liegt wie immer im Detail: Ob in der Schlussformulierung oder in der Leistungsbeurteilung sollten sprachlich aufwertende Stilmittel so häufig wie möglich vorkommen.

Echte Superlative bzw. Absolutadjektive, aus denen ein Superlativ gebildet wird (= Hyperlative, z.B. wenn aus einem eigentlich nicht steigerungsfähigen Adjektiv wie „volle" eine künstliche Steigerung gemacht wird, in diesem Fall „vollste"), die in Kombination mit einem Adverb (immer, stets, jederzeit) oder der Formulierung „jederzeit und in jeder Hinsicht" verwendet werden, bilden auf der Notenskala die sehr gute Königsklasse.

„Normale" Steigerungen (z.B. volle), die in Kombination mit einem Adverb (immer, stets, jederzeit) verwendet werden, schwächen die sehr guten Leistungen bzw. Eigenschaften bereits ab und deuten auf eine insgesamt gute Leistung hin.

Befriedigend ist eine Leistung, bei der zwar ein Superlativ vorhanden ist, aber auf ein aufwertendes Adverb verzichtet wird (zum Beispiel „... arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit").

Fehlt das Adverb oder wird die Leistung gar mit den Zusätzen „zufriedenstellend", „im Großen und Ganzen", „im Wesentlichen", „teilweise" oder „in etwa" versehen, kann nur noch von einer Leistung ausgegangen werden, die nicht mehr ausreichend ist.

Formulierungen wie „hatte Gelegenheit, die gestellten Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen" oder „zeigte Verständnis für seine Arbeit" sind als absolute Abwertungen nur noch als ungenügend zu bewerten.

Zurück zu den Schulnoten

Es gibt Firmen, die zu einer uncodierten Zeugnisvariante greifen möchten. Wird also nach „sehr gut", „gut", „befriedigend" usw. bewertet, empfiehlt es sich, dieses System offen im Zeugnis anzusprechen.

Lückenhaft

Es kommt wie oben erwähnt also auf das wie Gesagte an, aber auch darauf, was nicht angesprochen wird. Fehlt beispielsweise ein Hinweis auf kollegiales Verhalten, deutet dies auf Probleme im kollegialen Umgang hin. Noch dramatischer gestalten sich Beurteilungslücken, wenn wesentliche Stichpunkte aus der Tätigkeitsbeschreibung wie Kassenverantwortung oder Kundenfreundlichkeit keine Erwähnung in der Beurteilung finden. Dann muss jeder weitere potenzielle Arbeitgeber davon ausgehen, dass sich der Bewerber etwas zu Schulden kommen ließ. Deshalb sollte immer auf eine vollständige Beurteilung geachtet werden.

* Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch auf rechtlich einwandfreie Vollständigkeit. Wir übernehmen keinerlei Gewähr.