Fragen und Antworten zum Thema: Haarfärbung bei Jugendlichen

Derzeit gibt es in der Branche Diskussionen über Haarfärbungen bei Jugendlichen. Es kursieren Aussagen, wonach Haarfärbungen mit Oxidationshaarfärbemitteln und anderen Haarfarben für Jugendliche unter 16 Jahren untersagt sind und Zuwiderhandlungen eine Straftat darstellen.

P&G Salon Professional als Marktführer im Bereich friseurexklusive Haarfarben hat dazu Stellung genommen:

Es gibt kein Verbot, Jugendlichen unter 16 Jahren die Haare zu färben, folglich sind solche Färbungen auch nicht strafbar.

Der Gesetzgeber hat veranlasst, dass ab dem 1. September 2011 auf allen Verpackungen und Beipackzettel von Haarfarben der Hinweis erfolgt: „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt". Damit wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen eine bewusste und verantwortungsvolle Entscheidung z.B. hinsichtlich ihrer Typveränderung und Häufigkeit einer Färbung bzw. Farbbehandlung fällen. Der Friseur muss also, wie bisher auch, die Verbraucherinnen über die bestehenden Risiken aufklären.

Grundsätzlich gilt natürlich: Produktsicherheit und -qualität haben bei Wella Professionals erste Priorität. Alle Produkte werden einer strengen Sicherheitskontrolle unterzogen, bevor sie auf den Markt gegeben werden. Wir überwachen außerdem stets die Sicherheit und den Gebrauch unserer Produkte die sich im Markt befinden. Wella Professional würde niemals Färbemittel herstellen, deren Gebrauch nicht sicher ist. Natürlich ist der Gebrauch unserer Haarfärbemittel auch bei Kindern sicher, Sie wurden jedoch für die Bedürfnisse von Erwachsenen entwickelt.

Gemäß der EU Färbemittelrichtlinie - die davon ausgeht, dass man ab einem Alter von 16 Jahren reif genug ist, um das allergische Risiko einschätzen zu können - betonen wir dies nochmals in unserem Warnhinweis. Durch die Sicherheitshinweise, die auf jeder Verpackung zu finden sind, stellen wir die Einhaltung der Gesetze sicher. So tragen wir zu einem verantwortungsbewussten Haarfärben mit einem fabelhaften Farbergebnis bei.

Fragen und Antworten:

Darf ich weiterhin im Salon Jugendlichen unter 16 Jahren die Haare färben?

Natürlich ist der Gebrauch unserer Haarfärbemittel auch bei Kindern sicher. Jedoch wurden diese für die Bedürfnisse von Erwachsenen entwickelt. Aufgrund der möglichen allergischen Risiken sollte jeder Einzelne eine vorsichtige und verantwortungsvolle Entscheidung treffen.

Obwohl es nicht verboten ist, empfehlen wir, Kindern unter 16 nicht die Haare zu färben. Eine Haftung bei später auftretenden Schäden kann nicht ausgeschlossen werden.

Falls jedoch die Eltern oder Erziehungsberechtigten auf die Coloration  bestehen, können Sie diese durchführen.

Benötige ich als Friseur eine Einverständniserklärung der Eltern, wenn sich ein Jugendlicher unter 16 Jahren in meinem Salon die Haare färben lassen möchte?

Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, sich eine Einverständniserklärung vorlegen zu lassen. Nichtsdestotrotz empfehlen wir, sich bestätigen zu lassen, dass die Eltern über mögliche allergische Risiken informiert sind und damit einverstanden sind, dass ihr Kind sich die Haare färben lässt. 

Ist es notwendig, mich bei jugendlichen Kunden nach dem Alter zu erkundigen?

Im Zweifelsfall können Sie Ihre Kunden nach ihrem Alter fragen.

Meine Auszubildenden sind jünger als 16, dürfen sie mit permanenten Haarfarben arbeiten?

Ja, das dürfen sie, solange sie dabei die Standardanweisungen für Arbeitssicherheit und Produkthandhabung beachten, die für alle Salonmitarbeiter gelten, wie z.B. Handschuhe zu tragen bei Vorbereitung, Auftragen und Auswaschen der Haarfärbemittel.