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Angaben gemäß § 6 Teledienstgesetz

Mit Wirkung vom 01. Januar 2002 ist das "Teledienstegesetz" geändert worden. In § 6 sind "allgemeine Informationspflichten" für "Diensteanbieter .... geschäftsmäßiger Teledienste" festgelegt worden.

Matthias Bolay führt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" und ist als solcher Mitglied der   RECHTSANWALTSKAMMER Nürnberg

Rechtsanwaltskammer
für den Bezirk des
Oberlandesgerichtes Nürnberg
Geschäftsstelle
Fürther Straße 115
D – 90429 Nürnberg

Telefon:             09 11 / 9 26 33 – 0
Telefax:             09 11 / 9 26 33 – 33
e-mail:            
RAK.Nbg@t-online.de

 

Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen, nämlich

BORA:     Berufsordnung für Rechtsanwälte

FAO:        Fachanwaltsordnung

BRAO:     Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAGO:  Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
www.brak.de unter der dortigen Rubrik "Angaben gem. § 6 TDG" nachlesen.


Die gesetzliche Bezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Rechtsanwaltskammer
für den Bezirk des
Oberlandesgerichtes Nürnberg
Geschäftsstelle
Fürther Straße 115
D – 90429 Nürnberg

Telefon:             09 11 / 9 26 33 – 0
Telefax:             09 11 / 9 26 33 – 33
e-mail:            
RAK.Nbg@t-online.de


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